Abstimmungsdetails

Ggf. "Vorabbeschluss" über die Zahl der Beigeordneten (§ 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG)

Beschlusstext:
Die Zahl der Beigeordneten soll 6 betragen.
Status:
Beschluss

Dafür 29

Dagegen 0

Enthalten 0