Abstimmungsdetails
Ggf. "Vorabbeschluss" über die Zahl der Beigeordneten (§ 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG)
- Beschlusstext:
- Die Zahl der Beigeordneten soll 6 betragen.
- Status:
- Beschluss
Dafür 29
Dagegen 0
Enthalten 0
Ggf. "Vorabbeschluss" über die Zahl der Beigeordneten (§ 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG)
Dafür 29
Dagegen 0
Enthalten 0