Abstimmungsdetails

Beschluss über die Ausübung des Amtes der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors (§ 106 NKomVG)

Beschlusstext:
Das Amt des Gemeindedirektors wird eingerichtet. Dem Bürgermeister obliegen für die Dauer der Wahlperiode nur der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss sowie die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
Status:
Beschluss

Dafür 21

Dagegen 0

Enthalten 0