Abstimmungsdetails
Beschluss über die Ausübung des Amtes der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors (§ 106 NKomVG)
- Beschlusstext:
- Das Amt des Gemeindedirektors wird eingerichtet. Dem Bürgermeister obliegen für die Dauer der Wahlperiode nur der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss sowie die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
- Status:
- Beschluss
Dafür 21
Dagegen 0
Enthalten 0