Abstimmungsdetails

Übertragung von Bauhofleistungen auf die Samtgemeinde

Beschlusstext:
Die Übertragung der Bauhofleistungen auf die Samtgemeinde Gellersen zum 01.01.2023 wird auf Grundlage des § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.
Die Folgekostenvereinbarung wird beschlossen.
Status:
Beschluss

Dafür 15

Dagegen 0

Enthalten 0