Abstimmungsdetails
Übertragung von Bauhofleistungen auf die Samtgemeinde
- Beschlusstext:
- Die Übertragung der Bauhofleistungen auf die Samtgemeinde Gellersen zum 01.01.2023 wird auf Grundlage des § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.
Die Folgekostenvereinbarung wird beschlossen. - Status:
- Beschluss
Dafür 15
Dagegen 0
Enthalten 0