Abstimmungsdetails

Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse
Hier: Verzicht auf Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt

Beschlusstext:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG), dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
Status:
Beschluss

Dafür 17

Dagegen 0

Enthalten 0