Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 40 „Schnellenberger Weg“
Hier: § 6 der ÖBV - Ausnahme von der maximal zulässigen Höhe von Einfriedungen entlang des Schnellenberger Wegs

Beschlusstext:
Für die zum Schnellenberger Weg angrenzenden Grundstücke (Hausnummern 6 - 15) wird die Möglichkeit gegeben, abweichend von § 6 der ÖBV des Bebauungsplans Nr. 40 „Schnellenberger Weg“, auch höhere Einfriedungen als 1,20 m zu errichten.
Status:
Beschlussempfehlung

Dafür 0

Dagegen 9

Enthalten 0