Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 40 „Schnellenberger Weg“
Hier: § 6 der ÖBV - Ausnahme von der maximal zulässigen Höhe von Einfriedungen entlang des Schnellenberger Wegs
- Beschlusstext:
- Für die zum Schnellenberger Weg angrenzenden Grundstücke (Hausnummern 6 - 15) wird die Möglichkeit gegeben, abweichend von § 6 der ÖBV des Bebauungsplans Nr. 40 „Schnellenberger Weg“, auch höhere Einfriedungen als 1,20 m zu errichten.
- Status:
- Beschlussempfehlung
Dafür 0
Dagegen 9
Enthalten 0