Abstimmungsdetails
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022
- Beschlusstext:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Reppenstedt für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Überschuss
des Rechnungsjahres 2022 wird der Überschussrücklage zugeführt. Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. - Status:
- Beschluss
Dafür 20
Dagegen 0
Enthalten 0