Abstimmungsdetails

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022

Beschlusstext:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Reppenstedt für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Überschuss
des Rechnungsjahres 2022 wird der Überschussrücklage zugeführt. Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Status:
Beschluss

Dafür 20

Dagegen 0

Enthalten 0