Abstimmungsdetails

Verzicht auf Jahresabschlussprüfungen für die BBG Verwaltungsgesellschaft mbH und die BBG Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Beschlusstext:
Der Vertreter der Gesellschafterversammlung für die BBG Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Es wird für die Jahre 2024 bis 2026 auf Jahresabschlussprüfungen gem. § 158 Abs. 4 NKomvG für die BBG Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG verzichtet.
Status:
Beschlussempfehlung

Dafür 7

Dagegen 0

Enthalten 0