Abstimmungsdetails
Samtgemeindewahlleitung und Stellvertretung für die Kommunalwahlen 2026
- Beschlusstext:
- Von der Möglichkeit des § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWG wird Gebrauch gemacht. Herr Dietmar Meyer wird zum Samtgemeindewahlleiter und Herr Schölzel zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter berufen.
- Status:
- Beschluss
Dafür 24
Dagegen 0
Enthalten 0