Abstimmungsdetails

Samtgemeindewahlleitung und Stellvertretung für die Kommunalwahlen 2026

Beschlusstext:
Von der Möglichkeit des § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWG wird Gebrauch gemacht. Herr Dietmar Meyer wird zum Samtgemeindewahlleiter und Herr Schölzel zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter berufen.
Status:
Beschluss

Dafür 24

Dagegen 0

Enthalten 0