Abstimmungsdetails

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022

Beschlusstext:
Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Gellersen für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit der von der Verwaltung erläuterten Änderung beschlossen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag des Rechnungsjahres 2022 wird mit der Überschussrücklage verrechnet. Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Status:
Beschluss

Dafür 24

Dagegen 0

Enthalten 1