Abstimmungsdetails
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022
- Beschlusstext:
- Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Gellersen für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit der von der Verwaltung erläuterten Änderung beschlossen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag des Rechnungsjahres 2022 wird mit der Überschussrücklage verrechnet. Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
- Status:
- Beschluss
Dafür 24
Dagegen 0
Enthalten 1