Abstimmungsdetails
Wahl und Berufung des Allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters als erster Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit
- Beschlusstext:
- Von einer Ausschreibung des Beamtenverhältnisses auf Zeit wird gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 NKomVG abgesehen.
Herr Dietmar Meyer wird als allgemeiner Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters als erster Samtgemeinderat zum 01.04.2022 gewählt und nach § 5 der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. - Status:
- Beschluss
Dafür 28
Dagegen 0
Enthalten 0