Abstimmungsdetails

Änderung der Hauptsatzung; Übertragung von Bauhofleistungen von der Gemeinde Reppenstedt

Beschlusstext:
Die Samtgemeinde erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Bauhofaufgaben durch die Gemeinde Reppenstedt nach § 98 Abs. 1 alt. 2 NKomVG.
Die Änderung der Hauptsatzung gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG um die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG übertragene Aufgabe wird beschlossen.
Die Mitgliedsgemeinde Reppenstedt erstattet weiterhin die anfallenden Kosten. Die der Vorlage beigefügte Folgekostenvereinbarung wird geschlossen.
Status:
Beschluss

Dafür 26

Dagegen 0

Enthalten 0