Abstimmungsdetails
Änderung der Hauptsatzung; Übertragung von Bauhofleistungen von der Gemeinde Reppenstedt
- Beschlusstext:
- Die Samtgemeinde erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Bauhofaufgaben durch die Gemeinde Reppenstedt nach § 98 Abs. 1 alt. 2 NKomVG.
Die Änderung der Hauptsatzung gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG um die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG übertragene Aufgabe wird beschlossen.
Die Mitgliedsgemeinde Reppenstedt erstattet weiterhin die anfallenden Kosten. Die der Vorlage beigefügte Folgekostenvereinbarung wird geschlossen. - Status:
- Beschluss
Dafür 26
Dagegen 0
Enthalten 0