Abstimmungsdetails
Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse
Hier: Verzicht auf Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt
- Beschlusstext:
- Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 2 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG), dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
- Status:
- Beschlussempfehlung
Dafür 6
Dagegen 0
Enthalten 0