Abstimmungsdetails
Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020
- Beschlusstext:
- Die Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Die ausgewiesenen Überschüsse der Rechnungsjahre 2018, 2019 und 2020 werden der Überschussrücklage zugeführt. Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 Entlastung erteilt.
- Status:
- Beschlussempfehlung
Dafür 6
Dagegen 0
Enthalten 0