Abstimmungsdetails

Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020

Beschlusstext:
Die Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Die ausgewiesenen Überschüsse der Rechnungsjahre 2018, 2019 und 2020 werden der Überschussrücklage zugeführt. Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 Entlastung erteilt.
Status:
Beschlussempfehlung

Dafür 6

Dagegen 0

Enthalten 0